Effizienzlabel für Heizkessel im Bestand

Die Verbrauchskennzeichnung alter Heizkessel ist gesetzlich geregelt. Das Altanlagenlabel wird an Heizkesseln für gasförmige und flüssige Brennstoffe mit einer Nennleistung von bis zu 400 kW angebracht. Das Effizienzlabel informiert Verbraucher über den Zustand ihres Heizkessels, denn die bloße Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gibt über die Energieeffizienz kaum Aufschluss. Heizungsbauer, Installateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach § 21 der Energieeinsparverordnung sind seit dem 01. Januar 2016 berechtigt, im Rahmen bestehender Vertragsverhältnisse (z.B. Wartungsvertrag, Reparatur-, Beratungsauftrag), das Label am Heizkessel anzubringen. Sie sind Berechtigte nach § 16 Abs. 1 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes. Die gesetzliche Regelung zur zeitlichen Vorgabe der Etikettierung ist zu beachten.

Weiterführende Informationen

Detailierte Informationen, Bezugsmöglichkeiten und die Antworten auf wichtige Fragen finden Sie auf der Internetseite des ZVSHK: www.zvshk.de

Informationen des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und den Effizienzrechner unter: http://www.bafa.de

Den Leitfaden für Fachbetriebe finden Mitglieder im Mitgliederbereich

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